Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA G2) wird für künftige medizinische Anwendungen wie z. B. den eArztbrief und das Notfalldatenmanagement notwendig. Allerdings benötigen Sie hierfür einen eHBA der Generation 2. Bestellen Sie sich Ihren eHBA G2 jetzt bequem über unseren Partner medisign.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA G2) wird für künftige medizinische Anwendungen wie z. B. den eArztbrief und das Notfalldatenmanagement notwendig. Allerdings benötigen Sie hierfür einen eHBA der Generation 2. Bestellen Sie sich Ihren eHBA G2 jetzt bequem über unseren Partner medisign.
Nach der Freischaltung kann der eHBA für die Anwendungen der TI genutzt werden. Sie erhalten bei der Bestellung eine genaue Anleitung zur Freischaltung des eHBA. Für die weitere Verwendung mit EVA, für z. B. den eArztbrief, setzen Sie sich mit uns unter 07141 – 14 12 120 in Verbindung.
Das ist so individuell wie Ihre Praxis. Setzen Sie sich bitte mit uns unter 07141 – 14 12 140 in Verbindung.
Der eHBA G0 kann innerhalb der Vertragslaufzeit gegen den Ausweis der 2. Generation kostenfrei bei unserem Partner medisign ausgetauscht werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz hat. Die Gebühren für den eHBA G2 sind bei medisign zu entnehmen.
Der SMC-B ist ein wichtiger Bestandteil der TI und wird von Praxen, Apotheken und Kliniken benötigt. Nur mit ihm kann sich eine Praxis als medizinische Einrichtung authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Es handelt sich dabei um eine Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B).
Sie benötigen pro Betriebsstätte (BSNR) mindestens eine SMC-B. Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie für das mobile Kartenlesegerät eine zusätzliche SMC-B. Diese benötigen Sie, um von unterwegs auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für die zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern Ihnen laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenlesegerät zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.
© 2024 abasoft EDV-Programme GmbH, Freiberg am Neckar / Alle Rechte vorbehalten.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.