durch die gesetzlichen Vorgaben
beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten
Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems
durch digitale Kommunikationswege
in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose
der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)
im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform
medizinischer Daten von Patient:innen
beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten
Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems
durch die gesetzlichen Vorgaben
durch digitale Kommunikationswege
in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose
der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)
im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform
medizinischer Daten von Patient:innen
beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten
Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems
durch die gesetzlichen Vorgaben
durch digitale Kommunikationswege
in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose
der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)
im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform
medizinischer Daten von Patient:innen
für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente von Patient:innen. In der ePA sind unterschiedliche Dokumente, wie z.B. Befunde, elektronischer Medikationsplan, eArztbriefe oder der Notfalldatensatz, zukünftig abgelegt. Ärzt:innen und weitere berechtigte Personen, wie Therapeut:innen oder auch Apotheker:innen, können auf die Daten in der ePA zugreifen.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) gibt den Ärzt:innen eine Übersicht, welche Medikamente ihre Patient:innen einnehmen. Der Vorteil ist, dass alle Therapien und verordneten Medikamente automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen erfasst werden. In naher Zukunft (2023/2024) sollen alle Informationen zu Patient:innen, die bisher im bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) enthalten waren, und weitere Ergänzungen zentral in der TI pro Patient:in abgespeichert sein, wobei die Nutzung für Patient:innen aktuell freiwillig ist.
Das eRezept eliminiert die Papierform, da die Verordnungen digital ausgestellt werden können. Ursprünglich war die Frist zur Umsetzungspflicht nach § 360 Abs. 2 SGB V der 01.01.22, diese wurde jedoch vom BMG vorerst ausgesetzt. Dennoch besteht weiterhin die Planung, den kompletten Prozess des Rezeptes zu digitalisieren. Das heißt, dass alle im Prozess vorkommenden Akteure (Ärzt:innen, Patient:innen, Apotheker:innen) dazu verpflichtet werden sollen.
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