Einleitung

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Einleitung

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die TI (= Telematikinfrastruktur) ist seit dem 30.06.2019 bei niedergelassenen Praxen Pflicht und ist im E-Health-Gesetz verankert. In einem gesicherten Netz sollen alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitswesen digital schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austauschen können. Die TI-Struktur fördert die Vernetzung der Leistungserbringer:innen im Gesundheitswesen und dient dazu, dass Patient:innen indikationsgerecht behandelt werden können. Durch die Gewissheit, dass man immer weiß, wer die Informationen geschickt und wer sie gelesen hat, ist das Vorgehen sicher für alle Beteiligte. Es existieren folgende Anwendungen: Versichertenstammdaten (VSDM), Notfalldaten (NFDM), KIM, ePA sowie der elektronische Arztausweis (eHBA) und die digitale Signatur (QES).

Was ist das Ziel der TI 2.0?

Mit einer TI 2.0 kann und soll für Anwender:innen ein wesentlich besseres Nutzererlebnis und ein stabileres System angeboten werden. Es soll weniger, aber stabilere Komponenten geben, die einem hohen Sicherheitsniveau entsprechen und in Bezug auf die technische Ausstattung dem neusten Standard entsprechen. Praxen und deren Anwender:innen müssen ohne Komplikationen mit diesen Anwendungen arbeiten können, was mit einer 18 Jahre alten Technik nicht funktioniert. Durch die Vorgabe der Standards bei der TI 2.0 soll diese Interoperabilität, also der reibungslose Datenaustausch über Systeme und Sektoren hinweg, gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik, auf die sich diese Informationen beziehen.

Hoher Datenschutz

durch die gesetzlichen Vorgaben

Hohe Datensicherheit

beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten

Authentifizierung der Nutzer:innen

Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems

Zeiteffizienz

durch digitale Kommunikationswege

Steigerung der Prozesseffizienz

in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose

Höhere Behandlungssicherheit

der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)

Erleichterung der Kommunikation

im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform

Sicherer Informationsfluss

medizinischer Daten von Patient:innen

Hohe Datensicherheit

beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten

Authentifizierung der Nutzer:innen

Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems

Hoher Datenschutz

durch die gesetzlichen Vorgaben

Zeiteffizienz

durch digitale Kommunikationswege

Steigerung der Prozesseffizienz

in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose

Höhere Behandlungssicherheit

der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)

Erleichterung der Kommunikation

im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform

Sicherer Informationsfluss

medizinischer Daten von Patient:innen

Hohe Datensicherheit

beim Umgang mit den medizinischen Patient:innendaten

Authentifizierung der Nutzer:innen

Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer:innen bei der Anwendung des Systems

Hoher Datenschutz

durch die gesetzlichen Vorgaben

Zeiteffizienz

durch digitale Kommunikationswege

Steigerung der Prozesseffizienz

in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose

Höhere Behandlungssicherheit

der Patient:innen durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)

Erleichterung der Kommunikation

im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform

Sicherer Informationsfluss

medizinischer Daten von Patient:innen

Voraussetzungen

für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Man muss eine autorisierte Gesundheitsinstitution, wie bspw. eine Praxis oder Apotheke sein, um an die TI angeschlossen werden zu können und müssen.

Zusätzlich sind einige Komponenten erforderlich, um den Zugang zur Telematikinfrastruktur erlangen zu können. Ohne diese ist es nicht möglich und es erfordert einen zeitlichen Vorlauf, bis dieses System genutzt werden kann.

Welche Komponenten werden für die Nutzung der TI benötigt?

Für den Anschluss an die TI benötigen Sie folgende Komponenten.
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Wenn eAUs oder eRezepte signiert werden müssen oder Zugriff auf das NFDM erforderlich ist, benötigt jede(r) Ärzt:innen in der Praxis einen eHBA. Der eHBA kann über medisign bei der jeweiligen Landesärztekammer beantragt werden.
Praxisausweis (SMC-B Karte)
Der Praxisausweis dient zur Registration als medizinische Einrichtung. Nur mit dieser kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Es handelt sich um eine sog. Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Vertragsärzt:innen beantragen den Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller.
Angepasstes Praxisverwaltungssystem
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) EVA ist schon komplett angepasst, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Natürlich ist unser Praxisverwaltungssystem von der gematik geprüft.
Mobiler Kartenleser
Ärzt:innen, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, erhalten einen mobilen Kartenleser. Die Geräte arbeiten im Offline-Betrieb. Die Aktualisierung der Versichertenstammdaten erfolgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis. Für die Nutzung eines mobilen Kartenlesers ist zwingend ein weiterer SMC-B nötig.
Konnektor
Über den Konnektor wird die Praxis an die TI angebunden. Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor mit hohem Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Über den Konnektor kann auch eine Verbindung in das sichere Netz der KVen (SNK) hergestellt werden. Wir bieten aktuell Konnektoren der Firmen secunet und RISE sowie anderer Hersteller an. Es sind nur Geräte zu verwenden, die von der gematik zugelassen sind.
VPN-Zugangsdienst
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst. Diese Dienste müssen von der gematik zertifiziert werden
Kartenterminal (eGK-Lesegeräte) stationär
Neue E-Health-Kartenterminals, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können. Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) muss über Terminals eingelesen werden. Geräte müssen von der gematik zugelassen sein
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Module und Anwendungen

VSDM

Versichertenstammdaten-management

VSDM

Versichertenstammdaten-management

Mit dem VSDM werden Stammdatenänderungen der Patient:innen automatisch an die Krankenkasse gemeldet. Mithilfe des VSDM können die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgeglichen werden. Auf diese Weise sind die Stammdaten von gesetzlich Krankenversicherten stets aktuell. Durch die Aktualisierung der Daten ist bei Änderung der Versichertenstammdaten keine neue eGK auszugeben. Momentan nutzen nur gesetzlich Versicherte den vollen Umfang des VSDM.

NFDM

Notfalldatenmanagement

NFDM

Notfalldatenmanagement

Mit dem NFDM können wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden. Das können bspw. Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein.

eArtzbrief

Elektronischer Arztbrief

Mithilfe von KIM können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) sowie medizinische Dokumente, wie bspw. Medikationspläne, direkt aus EVA sicher und schnell an andere Leistungserbringer:innen versendet sowie empfangen werden. Darüber hinaus lassen sich eArztbriefe sowohl mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) als auch mit der Komfortsignatur bequem von Ihnen signieren.

KIM

Kommunikation im Medizinwesen

Mit KIM ist es für Praxen möglich, medizinische Dokumente (bspw. Medikationspläne, Briefe) elektronisch & sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. An KIM werden unter anderem Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen & Kassenärztliche Vereinigungen angeschlossen. Durch die Verpflichtung zur Nutzung bspw. der eAU ist die Nutzung des KIM-Dienstes für Sie verpflichtend. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den KIM-Dienst von der DGN an.

ePA

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente von Patient:innen. In der ePA sind unterschiedliche Dokumente, wie z.B. Befunde, elektronischer Medikationsplan, eArztbriefe oder der Notfalldatensatz, zukünftig abgelegt. Ärzt:innen und weitere berechtigte Personen, wie Therapeut:innen oder auch Apotheker:innen, können auf die Daten in der ePA zugreifen.

eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung

Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll die ausgedruckte AU bald der Vergangenheit angehören. Die eAU ist für die Arztpraxis eine verpflichtende TI-Anwendung.

eMP

Elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) gibt den Ärzt:innen eine Übersicht, welche Medikamente ihre Patient:innen einnehmen. Der Vorteil ist, dass alle Therapien und verordneten Medikamente automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen erfasst werden. In naher Zukunft (2023/2024) sollen alle Informationen zu Patient:innen, die bisher im bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) enthalten waren, und weitere Ergänzungen zentral in der TI pro Patient:in abgespeichert sein, wobei die Nutzung für Patient:innen aktuell freiwillig ist.

eRezept

Elektronisches Rezept

Das eRezept eliminiert die Papierform, da die Verordnungen digital ausgestellt werden können. Ursprünglich war die Frist zur Umsetzungspflicht nach § 360 Abs. 2 SGB V der 01.01.22, diese wurde jedoch vom BMG vorerst ausgesetzt. Dennoch besteht weiterhin die Planung, den kompletten Prozess des Rezeptes zu digitalisieren. Das heißt, dass alle im Prozess vorkommenden Akteure (Ärzt:innen, Patient:innen, Apotheker:innen) dazu verpflichtet werden sollen.

TIM

TI-Messenger

Der TI-Messenger soll den Einstieg in die Anwendung für das interoperable Instant Messaging im Gesundheitswesen ermöglichen. Ziel ist die anbieter- und sektorenübergreifende Kommunikation zwischen Leistungserbringern im deutschen Gesundheitswesen, weil das Konzept der digitalen Ad-hoc-Kommunikation eine immer wichtigere Rolle spielen wird.

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