Telematikinfrastruktur

Die TI (= Telematikinfrastruktur) ist seit dem 30.06.2019 bei niedergelassenen Praxen Pflicht und ist im E-Health-Gesetz verankert. In einem gesicherten Netz sollen alle Akteure im Gesundheitswesen digital schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austauschen können. Die TI-Struktur fördert die Vernetzung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen und dient dazu, dass Patienten indikationsgerecht behandelt werden können. Durch die Gewissheit, dass man immer weiß, wer die Informationen geschickt und wer sie gelesen hat, ist das Vorgehen sicher für alle Beteiligte.

Hoher Datenschutz

durch die gesetzlichen Vorgaben

Hohe Datensicherheit

beim Umgang mit den medizinischen Patientendaten

Authentifizierung der Nutzer

Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems

Zeiteffizienz

durch digitale Kommunikationswege

Steigerung der Prozesseffizienz

in der Praxis durch die Vermeidung von Doppelterminen pro Diagnose

Eine höhere Behandlungssicherheit

der Patienten durch die TI Module (bspw. NFDM, eMP)

Erleichterung der Kommunikation

im Gesundheitswesen durch eine einheitliche und sektorenübergreifende Plattform

Sicherer Informationsfluss

medizinischer Daten von Patienten

Voraussetzungen

für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Man muss eine autorisierte Gesundheitsinstitution, wie bspw. eine Praxis oder Apotheke sein, um an die TI angeschlossen werden zu können und müssen. Zusätzlich sind einige Komponenten erforderlich, um den Zugang zur Telematikinfrastruktur erlangen zu können, denn ohne diese ist es nicht möglich und es erfordert einen zeitlichen Vorlauf, bis dieses System genutzt werden kann.

MODULE UND ANWENDUNGEN

VSDM

Versichertenstammdatenmanagement

Mit dem VSDM werden die Versichertenstammdaten der gesetzlich krankenversicherten Patienten per Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aktuell gehalten. Zudem können Arztpraxen so prüfen, ob die eGK gültig ist.

ePA

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente von Patienten. In der ePA sind unterschiedliche Dokumente, wie z. B. Befunde, der elektronische Medikationsplan, eArztbriefe oder der Notfalldatensatz, abgelegt. Ärzte und weitere berechtigte Personen, wie Therapeuten oder auch Apotheker, können auf die Daten in der ePA zugreifen, sofern der Patient die besagten Leistungsbringer dazu berechtigt.

KIM

Kommunikation im Medizinwesen

Mit dem Kommunikationsdienst ist es für Arztpraxen möglich, medizinische Dokumente (bspw. Medikationspläne, Briefe, Befunde usw.) elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. An KIM werden medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigungen angeschlossen. Durch die Verpflichtung zur Nutzung bspw. der eAU ist die Nutzung des KIM-Dienstes für Sie verpflichtend. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den KIM-Dienst von der DGN an.

eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

EVA zeichnet sich vor allem durch seine Schnelligkeit und Stabilität aus. Durch den Linuxserver ist es uns möglich, Ihnen ein Programm zu bieten, welches Ihrem alltäglichen Tempo standhält. Zusätzlich bietet Ihnen der zuverlässige Linuxserver eine höhere Sicherheit vor externen Angriffen und Sie arbeiten wie gewohnt auf einer Windows-Oberfläche. Für alle Anwendungen, sowie für alle HZV- und FZV-Verträge ist EVA von erforderlichen Behörden (gematik, KBV, DGUV usw.) offiziell zertifiziert.

NFDM

Notfalldatenmanagement

Mit dem NFDM werden wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden. Das können bspw. Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein. Mithilfe des Notfalldatenmanagement (NFDM) können notfallrelevante Informationen, wie Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamente und Diagnosen auf der eGK gespeichert werden.

eAB

Elektronischer Arztbrief

Mithilfe von KIM können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) sowie medizinische Dokumente, wie bspw. Medikationspläne, direkt aus EVA sicher und schnell an andere Leistungserbringer versendet sowie empfangen werden. Für den Versand von eArztbriefen benötigen Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation. Mit diesem werden die eArztbriefe qualifiziert elektronisch signiert, um ihre Rechtsgültigkeit zu erhalten.

eRezept

Elektronisches Rezept

Das eRezept eliminiert das Papierrezept, da die Verordnungen digital ausgestellt werden.

Die Frist zur Umsetzung des eRezepts besteht zum 01.01.2024.

Defekte TI-Komponente?

Erstattungsformulare für defekte TI

Sollte Ihre KV nicht mit aufgeführt sein, sind Informationen zum Erstattungsformular bei defekter TI nicht auf der Homepage zu erhalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre KV.

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Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.