Elektronisches Rezept

eRezept

Das eRezept ist seit dem 01.01.2024 Pflicht. Daraus folgt, dass mit Hilfe der TI und dem eRezept alle apothekenpflichtigen und über die GKV abzurechnenden Arzneimittel abgewickelt werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Alternative Muster 16/rosa Rezept einsetzbar, wie bspw. bei Hausbesuchen, im Ausland Versicherte, TI Ausfall oder Patienten ohne Versichertennummer).

Bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich versicherte Selbstzahler gilt in den oben genannten Fällen das blaue Rezept und bei der elektronischen Empfehlung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln das grüne Rezept.

Durch eine entsprechende Verschlüsselung durch die TI können nur berechtigte Personen mit ihrem entsprechenden Code diese Daten abrufen. Damit soll der Zugang zu diesen sensiblen Rezeptdaten datenschutzkonform und sicher gehalten werden.

Das Vorhandensein des eRezepts ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale
gemäß Finanzierungsvereinbarung (gültig seit 01.07.2023)

Welche Vorteile hat das eRezept?

Optimale Erkennung der Wechselwirkungen von Medikamenten aufgrund einer lückenlosen Arzneimitteldokumentation durch Übernahme der Verordnungsinformationen in den eMP

Sicherheit der sensiblen Daten durch die Vergabe eines Datamatrix-Codes

Erhöhte Kommunikationssicherheit durch Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems

Papierlose Praxis ist möglich, was die Praxisabläufe entlastet und positiv suf die Umwelt auswirkt

Schutz der Praxismitarbeiter und Patienten im Krankheitsfall, da Folgerezepte ebenfalls digital und kontaktlos erstellt werden können

Höhere und schnellere Informationsdichte für Patienten, da diese per App prüfen können, ob die Medikamente in ihrer Apotheke vorhanden sind oder nicht

Die Versicherten können sich durch die App ganz einfach eine Apotheke nach Wunsch aussuchen und das Medikament schicken lassen
Das Rezept kann nicht verloren gehen und damit ist kein Ersatz zu besorgen, ein Folgerezept ist ebenfalls leicht zu ordern und die Wege in die Praxis entfallen.

Wie läuft das mit dem eRezept?

  • Schritt 1

    Die Patienten sind bei einem Arzttermin, bei welchem sie von den Ärzten ein Rezept verschrieben bekommen.

  • Schritt 2

    Die Verordnung durch das eRezept löst die Generierung eines Datamatrix Codes aus, der an die Patienten geschickt wird.
    Zusätzlich wird das eRezept mithilfe des Heilberufeausweises signiert.

  • Schritt 3

    Die Patienten lösen das Rezept wie gewohnt in der Apotheke ein. Dabei können sie sich entscheiden, ob sie das eRezept ausgedruckt in der Apotheke abgeben oder über die eRezept-App bei der Apotheke bestellen.

  • Schritt 4

    In beiden Fällen wird das eRezept in der Apotheke eingelöst, da die Daten über die TI ausgelesen werden können.

Das digitale eRezept wird verschlüsselt in der TI abgelegt und von Patienten oder Apothekernen durch den entsprechenden Datamatrix- oder Rezept Code abgerufen. Für Patienten, welche sich das eRezept ausdrucken lassen wollen, ist das möglich. Das eRezept muss nicht mehr unterschrieben sein und enthält viele Informationen, welche meist durch die entsprechenden QR-Codes zu lesen sein werden. Weitere Informationen zur Nutzung des eRezeptes sind auf der folgenden Homepage zu finden:  https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Um nicht jedes eRezept einzeln zu signieren, gibt es zur Zeitersparnis die Möglichkeit der Stapel- oder Komfortsignatur. Mit der Stapelsignatur können mehrere eRezepte (bis zu 250 Stück) mit nur einmaliger PIN-Eingabe signiert werden.

Bei der Signatur ist Folgendes zu beachten:

Weiterbildungsassistenten

Vertretung

Kollegiale Vertretung: Vertreter ist in seiner eigenen Praxis  – Vertreter nutzt seine eigene LANR und BSNR

persönliche Vertretung: Vertreter ist in der Praxis des abwesenden Arztes – Vertreter nutzt die LANR und BSNR des Arztes, den er in dessen Praxis vertritt

Technische Voraussetzungen

Was wird nicht über das eRezept verschrieben?

Logo-abasoft-EDV

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.