Das klinische Krebsregister ist darauf ausgelegt, Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung möglichst lückenlos zu erfassen und auszuwerten. Für jede elektronische Meldung an das Landeskrebsregister erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung. Die Abrechnung erfolgt über die Krebsregister.
Die Krebsregister haben sich auf eine einheitliche Schnittstelle geeinigt. Die Meldungen werden nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Somit erfolgt eine einheitliche Meldung aller meldepflichtigen Tumorerkrankungen, sodass eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Landesgrenzen hinweg ermöglicht wird. Um unnötige Meldungen zu vermeiden, müssen sich Ärzte in ihren Arztbriefen gegenseitig über die an das Krebsregister erfolgten Meldungen informieren.
Wir bieten umfassende Schulungen und Unterstützung für die Anwender unseres Krebsregister-Moduls an,
um sicherzustellen, dass Sie das Modul effektiv nutzen können.
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