EVA Zeiterfassung

Objektiv, verlässlich, zugänglich

Die Erfassung der Arbeitszeit ist bereits seit längerem verpflichtend. Am 13.09.2022 hat jedoch das deutsche Arbeitsgericht klargestellt, dass die gesamte Arbeitszeit – nicht nur Überstunden und Sonntagsarbeit – vollständig und systematisch aufgezeichnet werden muss (s. §3 Abs. 2, Nr. 1 Urteil des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 22/21)). Diese Verpflichtung ist seit September 2022 gesetzlich vorgeschrieben, und Arbeitgeber müssen dieser Regelung nachkommen. Das Ziel ist, unkontrollierter Mehrarbeit entgegenzuwirken und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Wir von abasoft empfehlen, die Arbeitszeit ab sofort digital zu erfassen, um der Zettelwirtschaft entgegenzuwirken, die durch die verstärkte Dokumentationsanforderung entstehen kann. Zu Ihrer Erleichterung haben wir direkt ein Modul entwickelt, welches Ihnen ermöglicht, den digitalen Anforderungen dieser Gesetzesvorlage zu entsprechen.

EVA Zeiterfassung Highlights

abasoft Zeiterfassung - EVA Praxissoftware

Achten Sie darauf, dass die Dokumentation folgende Bereiche abdeckt: Die Zeiten (wöchentliche Arbeitszeit sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage) sollten transparent sein. Überstunden sollten übersichtlich dargestellt werden, und der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausen sollten zuverlässig aufgezeichnet werden.

Zeiterfassungsterminal

zeiterfassungsterminal-chip-frontal

Vorteile für Ihre Praxis

Zeiterfassungsterminal

399
zzgl. MwSt.
  • Chip 5,99 € / St.
  • ab sofort erhältlich
  • integriert mit EVA Zeiterfassung

Modul "Zeiterfassung"

30
/Monat zzgl. MwSt.

Bitte beachten Sie

  • beim angegebenen Preis handelt es sich um die monatliche Gebühr
  • einmalige Lizenzgebühr von 999,- € zzgl. MwSt.
  • kein Einzelverkauf möglich

Module Jetzt
anfragen

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Der Schutz Ihrer privaten Daten hat für uns äußerste Priorität. Sie können sich in unser Internetangebot einwählen und dieses nutzen, ohne uns gegenüber ihre Identität offen zu legen. Sofern Sie jedoch mit uns Kontakt aufnehmen, kann es erforderlich werden, dass wir Einzelangaben über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse erfragen, speichern, verarbeiten und nutzen, die auf Ihre Identität hindeuten (personenbezogene Daten, z. B. Name, Email-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer). Dabei beachten wir stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir erheben und nutzen von Ihnen erfragte oder aus Anlass des Zugriffs auf unser Internetangebot angefallene personenbezogene Daten nur zur Erledigung des Anlasses Ihrer Kontaktaufnahme. Die Daten werden in dem von Ihnen erteilten Umfang von uns gespeichert und nach Erledigung des Anlasses Ihrer Kontaktaufnahme gelöscht.
Logo-abasoft-EDV

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.