Mit der EVA Zeiterfassung erfassen Sie Arbeitszeiten digital und zuverlässig direkt in Ihrer Praxissoftware. Beginn, Ende, Pausen und Mehrarbeit werden übersichtlich dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar dargestellt.
Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
EVA unterstützt Sie dabei mit einer Lösung, die sich nahtlos in bestehende Abläufe einfügt. Ohne Zettel, ohne separate Systeme, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Zeiterfassung wird Teil des Praxisalltags und nicht zur zusätzlichen Aufgabe.
Achten Sie darauf, dass die Dokumentation folgende Bereiche abdeckt: Die Zeiten (wöchentliche Arbeitszeit sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage) sollten transparent sein. Überstunden sollten übersichtlich dargestellt werden, und der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausen sollten zuverlässig aufgezeichnet werden.
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