KBV-zertifizierte Praxissoftware
EVA ist für mehrere Funktionsbereiche von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert. Hier finden Sie ausgewählte Zulassungen mit den offiziellen Nachweisen – und erfahren, was die KBV-Zertifizierung für Ihre Praxis bedeutet.
Aktuelle Zulassungen von EVA.
Die folgenden Angaben wurden am 9. Oktober 2026 anhand der KBV-Verzeichnisse geprüft. Prüfnummern und Gültigkeit beziehen sich jeweils auf den genannten Funktionsbereich.
Vertragsärztliche Abrechnung
EVA ist für die ambulante Abrechnung und die SADT-Abrechnung aufgeführt.
Prüfnummern: Y/1/2407/36/062 und Y/500/2407/36/062.
Gültig bis 30. Juni 2027.
Blankoformularbedruckung
Die Zulassung umfasst die im Verzeichnis genannten Formulare, beispielsweise Überweisungsschein und Heilmittelverordnung.
Prüfnummer: Y/9/2401/36/062.
Gültig bis 31. Dezember 2026.
Heilmittelverordnung
EVA ist im KBV-Verzeichnis der zertifizierten Software für die Heilmittelverordnung aufgeführt.
Prüfnummer: Y/495/2401/36/062.
Gültig bis 31. Dezember 2026.
Weitere Zulassungsbereiche von EVA finden Sie in der KBV-Übersicht zertifizierter Software (PDF). Die KBV aktualisiert ihre Verzeichnisse regelmäßig; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Was die KBV-Zertifizierung aussagt.
Die KBV prüft, ob eine Software die Vorgaben für bestimmte geregelte Funktionen und den Datenaustausch erfüllt. Die Zulassungen sind an den jeweiligen Bereich gebunden. Bedienkomfort und der gesamte Funktionsumfang einer Praxissoftware werden damit nicht bewertet.
Die KBV erläutert die Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen.
Welche Funktionen braucht Ihre Praxis?
Neben den Zulassungen zählen Ihre Fachrichtung, Arbeitsplätze, Geräte und die Abläufe im Team. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche EVA-Funktionen und Module Sie benötigen.
Herausgeber und fachlicher Kontakt: abasoft EDV-Programme GmbH.
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