Elektronisches Rezept
eRezept
Das eRezept ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Dadurch können apothekenpflichtige und GKV-abrechenbare Arzneimittel digital über die Telematikinfrastruktur (TI) abgewickelt werden. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Hausbesuchen oder technischen Ausfällen, bleibt das Muster 16 (rosa Rezept) weiterhin nutzbar.
Für selbst zu zahlende Arzneimittel gibt es das blaue Rezept. Mit dem grünen Rezept empfehlen Ärztinnen und Ärzte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Dank der sicheren Verschlüsselung über die Telematikinfrastruktur (TI) haben ausschließlich berechtigte Personen mit einem entsprechenden Zugangscode die Möglichkeit, diese sensiblen Daten abzurufen.
Das Vorhandensein des eRezepts ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale
gemäß Finanzierungsvereinbarung (gültig seit 01.07.2023)
Welche Vorteile hat das eRezept?
Die elektronische Verordnung unterstützt den digitalen Austausch zwischen Praxis und Apotheke. Hinweise zu Arzneimitteln und möglichen Wechselwirkungen prüfen Sie in den dafür vorgesehenen Funktionen Ihrer Praxissoftware.
Der Rezeptcode dient dazu, ein eRezept in der Apotheke abzurufen. Patienten können es mit der elektronischen Gesundheitskarte, der eRezept-App oder einem Ausdruck des Rezeptcodes einlösen.
Die Kommunikations-sicherheit wird durch die Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems erheblich erhöht.
Dies gewährleistet, dass nur autorisierte Personen auf das System zugreifen können.
Eine papierlose Praxis optimiert nicht nur die Abläufe, sondern entlastet auch das Team und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Digitale Prozesse sparen Zeit, Platz und reduzieren den Papier-verbrauch erheblich.
Folgeverordnungen lassen sich je nach Behandlungssituation ohne zusätzlichen Abholtermin bereitstellen.
Patienten profitieren von einer schnelleren und umfassenderen Informationsdichte, da sie per App direkt prüfen können, ob ihre Medikamente in der Apotheke verfügbar sind. Das spart Zeit und erleichtert die Planung.
Versicherte können bequem per App ihre Wunschapotheke auswählen und das Medikament direkt dorthin senden lassen. Dies spart Zeit, vereinfacht den Prozess und ermöglicht eine schnelle, kontaktlose Abwicklung.
Das eRezept wird elektronisch bereitgestellt. Auf Wunsch erhalten Patienten einen Ausdruck des Rezeptcodes. Bei Verlust dieses Ausdrucks kann die Praxis einen neuen ausstellen.
Wie läuft das mit dem eRezept?
-
Schritt 1
Die Patienten sind bei einem Arzttermin, bei welchem sie von den Ärzten ein Rezept verschrieben bekommen.
-
Schritt 2
Die Verordnung durch das eRezept löst die Generierung eines Datamatrix Codes aus, der an die Patienten geschickt wird.
Zusätzlich wird das eRezept mithilfe des Heilberufeausweises signiert. -
Schritt 3
Die Patienten lösen das Rezept wie gewohnt in der Apotheke ein. Dabei können sie sich entscheiden, ob sie das eRezept ausgedruckt in der Apotheke abgeben oder über die eRezept-App bei der Apotheke bestellen.
-
Schritt 4
In beiden Fällen wird das eRezept in der Apotheke eingelöst, da die Daten über die TI ausgelesen werden können.
Sie erstellen das eRezept in EVA und signieren es mit der qualifizierten elektronischen Signatur Ihres eHBA. Es wird über die Telematikinfrastruktur bereitgestellt. Patienten lösen es mit der elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck mit Rezeptcode ein.
Der Rezeptcode ermöglicht den Abruf; er ersetzt die elektronische Signatur nicht. Den Papierausdruck müssen Sie nicht handschriftlich unterschreiben.
Mit der Stapelsignatur signieren Sie mehrere Verordnungen mit einer PIN-Eingabe.
Die Komfortsignatur erlaubt nach einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen in einem festgelegten Zeitraum.
- Je verordnetem Medikament, wird eine Signatur benötigt
- 3 Medikamente auf dem Rezept entsprechen 3 Signaturen
- Signatur- und Versandprozesse können im Hintergrund erfolgen
- Einstellungen dazu sind in der Seitenleiste zu finden
- Zuordnung von eRezepten zum Stapel eines Arztes kann umgeschrieben werden
Bei der Signatur ist Folgendes zu beachten:
- Nicht ärztliches Personal darf eRezepte vorbereiten, aber nicht signieren
- Der signierende Arzt trägt die Verantwortung für das eRezept
- Die qualifizierte elektronische Signatur genügt. Der Ausdruck des Rezeptcodes benötigt keine handschriftliche Unterschrift.
Weiterbildungsassistenten
- Dürfen eRezepte mit einem eigenen eHBA signieren – muss im eRezept ersichtlich sein
- Verantwortlich für die Verordnung ist der Weiterbilder – dessen LANR ist im Rezept enthalten
- Wird durch EVA automatisch umgesetzt, der Weiterbilder muss dazu beim Weiterbildungsassistenten im Arztkennzeichen angegeben sein
Vertretung
Kollegiale Vertretung: Vertreter ist in seiner eigenen Praxis – Vertreter nutzt seine eigene LANR und BSNR
persönliche Vertretung: Vertreter ist in der Praxis des abwesenden Arztes – Vertreter nutzt die LANR und BSNR des Arztes, den er in dessen Praxis vertritt
Technische Voraussetzungen
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur über Konnektor oder TI-Gateway
- eHealth-Kartenterminal, ggf. weitere notwendig (je nach Arztanzahl in der Praxis)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA G2), Generation 2
- eRezept-Update von abasoft
- Drucker: Mindestauflösung 300 dpi für Rezept-Code
- freigeschaltete Komfortsignatur
Welche Verordnungen laufen noch auf Papier?
Einige Verordnungen laufen noch auf Papier, etwa Betäubungsmittelrezepte. Welche Verordnungen schon elektronisch gehen, zeigen wir Ihnen in EVA.