Wir haben für Sie, zu Ihrer Erleichterung, direkt ein Modul entwickelt, das Ihnen ermöglicht, digital diese Gesetzesvorlage zu erfüllen.
Zeiterfassung ist schon länger verpflichtend, allerdings hat das deutsche Arbeitsgericht am 13.09.2022 klargestellt, dass die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden und Sonntagsarbeit, vollständig und systematisch aufgezeichnet werden muss (s. §3 Abs. 2, Nr. 1 Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (1ABR 22/21)). Dies ist seit September 2022 gesetzlich verpflichtend und somit müssen Arbeitgebende diesen Verpflichtungen nachkommen. Ziel ist es, einer unkontrollierten Mehrarbeit entgegenzutreten und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu schützen. Die genaue Formulierung zur Ausgestaltung der konkreten Pflicht steht zwar noch aus, da vom Gesetz keine klare Regelung dazu getroffen wurde.
Wir von abasoft empfehlen unseren Kund:innen dennoch, die Arbeitszeit ab sofort digital zu erfassen, um der Zettelwirtschaft entgegenzutreten, die dadurch verstärkt werden kann.
Achten Sie darauf, dass die Dokumentation folgende Bereiche berücksichtigt: Die Zeiten (wöchentliche Arbeitszeit sowie Verteilung dieser auf die einzelnen Wochentage) sollten einsehbar sein, Überstunden sollten übersichtlich abgebildet und der Anfang und das Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausen zuverlässig aufgezeichnet werden.
Konfiguration der Arbeitszeiten im Dokumentationskürzel mittels Profil
Erfassung der Arbeitszeit mittels Kommen-/Gehen-Button oder per Befehl
Tabellarische Ansicht der Arbeitszeiten sowie Plus- und Minusstunden
Automatischer Abzug von Pausenzeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
Korrekturbuchung mit Genehmigungslauf durch den Vorgesetzten / die Vor
Konfiguration der Arbeitszeiten im Dokumentationskürzel mittels Profil
Erfassung der Arbeitszeit mittels Kommen-/Gehen-Button oder per Befehl
Tabellarische Ansicht der Arbeitszeiten sowie Plus- und Minusstunden
Automatischer Abzug von Pausenzeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
Korrekturbuchung mit Genehmigungslauf durch den Vorgesetzten
Bitte beachten Sie
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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