Die Erfassung der Arbeitszeit ist bereits seit längerem verpflichtend. Am 13.09.2022 hat jedoch das deutsche Arbeitsgericht klargestellt, dass die gesamte Arbeitszeit – nicht nur Überstunden und Sonntagsarbeit – vollständig und systematisch aufgezeichnet werden muss (s. §3 Abs. 2, Nr. 1 Urteil des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 22/21)). Diese Verpflichtung ist seit September 2022 gesetzlich vorgeschrieben, und Arbeitgeber müssen dieser Regelung nachkommen. Das Ziel ist, unkontrollierter Mehrarbeit entgegenzuwirken und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Wir von abasoft empfehlen, die Arbeitszeit ab sofort digital zu erfassen, um der Zettelwirtschaft entgegenzuwirken, die durch die verstärkte Dokumentationsanforderung entstehen kann. Zu Ihrer Erleichterung haben wir direkt ein Modul entwickelt, welches Ihnen ermöglicht, den digitalen Anforderungen dieser Gesetzesvorlage zu entsprechen.
Achten Sie darauf, dass die Dokumentation folgende Bereiche abdeckt: Die Zeiten (wöchentliche Arbeitszeit sowie Verteilung auf die einzelnen Wochentage) sollten transparent sein. Überstunden sollten übersichtlich dargestellt werden, und der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausen sollten zuverlässig aufgezeichnet werden.
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