Der Praxisausweis (SMC-B)

Der Praxisausweis (SMC-B), auch bekannt als Security Module Card Typ B, ist zwingend erforderlich für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Ohne den SMC-B Praxisausweis kann Ihre Praxis keine Verbindung zur TI herstellen.

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Bitte beachten Sie:

Die SMC-B muss von Ihnen im Portal Ihres Händlers nach Erhalt „freigeschaltet werden“. Dies gilt als digitale Empfangsbestätigung. Vorher kann die SMC-B nicht verwendet werden. Wir empfehlen diese Freischaltung innerhalb von 14 Tagen.

Heilberufsausweis (eHBA)

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Sie Dokumente qualifiziert elektronisch signieren, etwa eRezepte und eArztbriefe. Den Ausweis beantragen Sie über den dafür vorgesehenen Anbieter und Ihre zuständige Kammer.

Bitte beachten Sie:

Für Anwendungen wie eRezept und eAU werden die vorgesehenen elektronischen Signaturen benötigt. Prüfen Sie vor der Nutzung, ob Ihr Ausweis und die Einrichtung Ihrer Praxis die aktuellen Voraussetzungen erfüllen.

Medisign

Praxisausweis (SMC-B) & elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

FAQ

eHBA

Der eHBA ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige (Ärzte, Psychotherapeuten & Apotheker). Er weist die inhabende Person als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe aus und mit ihm kann eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden. Zusätzlich kann sich die inhabende Person damit identifizieren, um z. B. Dokumente für den Transportweg zu verschlüsseln oder zu entschlüsseln.

Der elektronische Heilberufsausweis bestätigt Ihre berufliche Identität und ermöglicht qualifizierte elektronische Signaturen. Diese werden unter anderem für eRezepte und eArztbriefe benötigt. Die Voraussetzungen der jeweiligen Anwendung prüfen wir mit Ihnen.

Nach der Freischaltung kann der eHBA für die Anwendungen der TI genutzt werden. Sie erhalten bei der Bestellung eine genaue Anleitung zur Freischaltung des eHBA. Für die weitere Verwendung mit EVA, für z. B. den eArztbrief, setzen Sie sich mit uns unter 07141 14 12 10 in Verbindung.

Das ist so individuell wie Ihre Praxis. Setzen Sie sich bitte mit uns unter 07141 14 12 10 in Verbindung.

SMC-B

Sie können mit dem Praxisausweis Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auch auf Anwendungen, wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), zugreifen.

Der SMC-B ist ein wichtiger Bestandteil der TI und wird von Praxen, Apotheken und Kliniken benötigt. Nur mit ihm kann sich eine Praxis als medizinische Einrichtung authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Es handelt sich dabei um eine Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B).

Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in den Kartenleser gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Die Eingabe der SMC-B PIN ist sowohl bei TI-Konnektor-Neustart als auch bei KT-Neustart notwendig. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Dieser Anbieter holt bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass die antragstellende Person tatsächlich vertragsärztlich tätig ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Anschließend muss der Erhalt der SMC-B innerhalb 14 Tagen online bestätigt werden.

Sie benötigen pro Betriebsstätte (BSNR) mindestens eine SMC-B. Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät im Einsatz haben, benötigen Sie für das mobile Kartenlesegerät eine zusätzliche SMC-B. Diese benötigen Sie, um von unterwegs auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können. Die Kosten für die zusätzliche SMC-B werden erstattet, sofern Ihnen laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenlesegerät zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.

Verwenden Sie in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät, ist dort auch eine eigene SMC-B erforderlich. Dies trifft ebenso zu, wenn nur ein Konnektor im Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angeschlossen ist. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die gewählte Form dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und beinhaltet keine Wertung.