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Elektronisches Rezept

eRezept

Das eRezept ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Dadurch können apothekenpflichtige und GKV-abrechenbare Arzneimittel digital über die Telematikinfrastruktur (TI) abgewickelt werden. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Hausbesuchen oder technischen Ausfällen, bleibt das Muster 16 (rosa Rezept) weiterhin nutzbar. 

Für selbst zu zahlende Arzneimittel gibt es das blaue Rezept. Mit dem grünen Rezept empfehlen Ärztinnen und Ärzte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Dank der sicheren Verschlüsselung über die Telematikinfrastruktur (TI) haben ausschließlich berechtigte Personen mit einem entsprechenden Zugangscode die Möglichkeit, diese sensiblen Daten abzurufen.

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Das Vorhandensein des eRezepts ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale
gemäß Finanzierungsvereinbarung (gültig seit 01.07.2023)

Welche Vorteile hat das eRezept?

Die elektronische Verordnung unterstützt den digitalen Austausch zwischen Praxis und Apotheke. Hinweise zu Arzneimitteln und möglichen Wechselwirkungen prüfen Sie in den dafür vorgesehenen Funktionen Ihrer Praxissoftware.

Der Rezeptcode dient dazu, ein eRezept in der Apotheke abzurufen. Patienten können es mit der elektronischen Gesundheitskarte, der eRezept-App oder einem Ausdruck des Rezeptcodes einlösen.

Die Kommunikations-sicherheit wird durch die Authentifizierung der Nutzer bei der Anwendung des Systems erheblich erhöht. 

Dies gewährleistet, dass nur autorisierte Personen auf das System zugreifen können.

Eine papierlose Praxis optimiert nicht nur die Abläufe, sondern entlastet auch das Team und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Digitale Prozesse sparen Zeit, Platz und reduzieren den Papier-verbrauch erheblich.

Folgeverordnungen lassen sich je nach Behandlungssituation ohne zusätzlichen Abholtermin bereitstellen.

Patienten profitieren von einer schnelleren und umfassenderen Informationsdichte, da sie per App direkt prüfen können, ob ihre Medikamente in der Apotheke verfügbar sind. Das spart Zeit und erleichtert die Planung.

Versicherte können bequem per App ihre Wunschapotheke auswählen und das Medikament direkt dorthin senden lassen. Dies spart Zeit, vereinfacht den Prozess und ermöglicht eine schnelle, kontaktlose Abwicklung.

Das eRezept wird elektronisch bereitgestellt. Auf Wunsch erhalten Patienten einen Ausdruck des Rezeptcodes. Bei Verlust dieses Ausdrucks kann die Praxis einen neuen ausstellen.

Wie läuft das mit dem eRezept?

  • Schritt 1

    Die Patienten sind bei einem Arzttermin, bei welchem sie von den Ärzten ein Rezept verschrieben bekommen.

  • Schritt 2

    Die Verordnung durch das eRezept löst die Generierung eines Datamatrix Codes aus, der an die Patienten geschickt wird.
    Zusätzlich wird das eRezept mithilfe des Heilberufeausweises signiert.

  • Schritt 3

    Die Patienten lösen das Rezept wie gewohnt in der Apotheke ein. Dabei können sie sich entscheiden, ob sie das eRezept ausgedruckt in der Apotheke abgeben oder über die eRezept-App bei der Apotheke bestellen.

  • Schritt 4

    In beiden Fällen wird das eRezept in der Apotheke eingelöst, da die Daten über die TI ausgelesen werden können.

Sie erstellen das eRezept in EVA und signieren es mit der qualifizierten elektronischen Signatur Ihres eHBA. Es wird über die Telematikinfrastruktur bereitgestellt. Patienten lösen es mit der elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck mit Rezeptcode ein.

Der Rezeptcode ermöglicht den Abruf; er ersetzt die elektronische Signatur nicht. Den Papierausdruck müssen Sie nicht handschriftlich unterschreiben.

Informationen zum eRezept

Mit der Stapelsignatur signieren Sie mehrere Verordnungen mit einer PIN-Eingabe.

Die Komfortsignatur erlaubt nach einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen in einem festgelegten Zeitraum.

Bei der Signatur ist Folgendes zu beachten:

Weiterbildungsassistenten

Vertretung

Kollegiale Vertretung: Vertreter ist in seiner eigenen Praxis  – Vertreter nutzt seine eigene LANR und BSNR

persönliche Vertretung: Vertreter ist in der Praxis des abwesenden Arztes – Vertreter nutzt die LANR und BSNR des Arztes, den er in dessen Praxis vertritt

Technische Voraussetzungen

Welche Verordnungen laufen noch auf Papier?

Einige Verordnungen laufen noch auf Papier, etwa Betäubungsmittelrezepte. Welche Verordnungen schon elektronisch gehen, zeigen wir Ihnen in EVA.

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die gewählte Form dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und beinhaltet keine Wertung.