Wenn sich die Stammdaten eines Patienten geändert haben (z.B. Umzug oder Heirat), musste man früher diese per Brief an die Krankenkasse melden. Mit dem VSDM läuft das automatisch ab. Es ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur und wurde 2019 eingeführt. Mithilfe der Anwendung können die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgeglichen werden. Auf diese Weise sind die Stammdaten von gesetzlich Krankenversicherten stets aktuell. Ein weiterer Vorteil von diesem Verfahren ist, dass bei einer Änderung der Versichertenstammdaten keine neue eGK ausgegeben werden muss. Es werden lediglich die Daten aktualisiert. Momentan nutzen nur gesetzlich Versicherte den vollen Umfang des VSDM.
Zu den Versichertenstammdaten gehören:
Bitte beachten Sie! Bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal sind Arztpraxen verpflichtet, das VSDM durchzuführen. Der Vorgang muss gegenüber der KBV nachgewiesen werden. Sonst kommt es zu Honorarkürzungen.
Wie funktioniert das?
Das VSDM besteht aus zwei Schritten: die Online-Prüfung und die Aktualisierung. Zuerst werden in der Praxis die Daten auf der eGK über die TI ausgelesen und geprüft. Wenn sich die Versichertendaten geändert haben, werden diese automatisch über die Telematikinfrastruktur erneuert. Falls sich die Daten nicht geändert haben, findet keine Aktualisierung statt. Außerdem kontrolliert das VSDM, ob die eGK überhaupt gültig ist.
Ablauf des VSDM in der Arztpraxis
Weitere Informationen zur Förderung & Vergütung des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) finden Sie bei der KBV.