FAQ

Häufig gestellte Fragen
Sie benötigen in jedem Fall einen Internetanschluss. Zusätzlich benötigen Sie:
  • einen zertifizierten TI-Konnektor
  • mindestens ein stationäres Kartenterminal (die genaue Menge richtet sich u. a. nach Praxisgröße und -art)
  • Praxisausweis (z. B. medisign)
  • VPN-Zugangsdienst
  • Software-Update Ihres Praxisverwaltungssystems
Die Geräte, die Installation und die Praxissoftware müssen von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz „BSI“) zertifiziert sein. Unsere Praxisverwaltungssoftware EVA und EVA-RIS, unsere Techniker und die von uns verwendeten TI-Komponenten sind für die TI zertifiziert.
Ein Installationstermin wird mit Ihnen abgesprochen und ist abhängig von der Lieferdauer der TI-Komponenten (hier geht es zum Bestellformular). Die Bestellungen werden von uns nach Eingang Ihres korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars entgegengenommen. Wir bieten unseren Kund:innen ein Komplettpaket an. Dieses besteht aus Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst und VSDM-Modul für Ihr Praxisverwaltungssystem. Eine Ausnahme des Komplettpakets wird der Praxisausweis (SMC-B) sein. Diesen Praxisausweis muss jede Einrichtung für sich bei einer zugelassenen Stelle beantragen. Ihren Praxisausweis können Sie jedoch bequem bei unserem Partner medisign bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Betriebsstättennummer einen Praxisausweis benötigen.
Wir raten unseren Kund:innen entschieden davon ab! Jeder Konnektor hat seine ganz eigenen Schnittstellen und Einstellungen, die nicht einfach in unser Praxisverwaltungssystem adaptiert werden können. Wir arbeiten mit unserem Partner „DGN“ zusammen und installieren die Konnektoren von ARVATO. Bei der Installation eines Fremdgeräts fallen für Sie weitere Kosten, wie bspw. eine entsprechende Lizenz und eine monatliche Wartung an. Darüber hinaus können wir für den Konnektor keinen Support leisten.
Sie müssen vor dem Installationstermin auf jeden Fall Ihren Praxisausweis bestellt haben. Dieser muss bei der Installation bereits vorliegen, andernfalls können wir Ihre Praxis nicht an die TI anschließen. Pro Betriebsstätte benötigen Sie einen SMC-B. Bitte beachten Sie auch die Lieferzeiten für die SMC-B-Karte von bis zu vier Wochen. Zusätzlich empfehlen wir unseren Praxen den TI-Installations-Check-up zu buchen. Dieser wird vorab von unseren Techniker:innen per Fernwartung durchgeführt. In diesem Check-up wird Ihre EDV-Anlage und Praxisinfrastruktur auf Erfüllung der TI-Rahmenbedingungen überprüft. Es sind einige Dinge für eine erfolgreiche Anbindung zu beachten z. B. ausreichende Firewall / Virenschutz, Geschwindigkeit des Internets, Standort des Konnektors u. v. m. Mit unserem TI-Check-up steht einer anschließenden Installation nichts mehr im Wege. Ohne unseren TI-Check-up kann eine einwandfreie Installation nicht garantiert werden! Unter Umständen fällt die Installationspauschale für einen weiteren Vor-Ort-Termin erneut an.

Wir empfehlen unseren Kund:innen die Praxis schnellstmöglich an das Internet anzubinden. Schon seit knapp 5 Jahren sind alle Praxen (ausgenommen psychologische Psychotherapeuten) dazu verpflichtet, die Medikamentendatenbank alle vier Wochen zu updaten. Wir bieten unseren Kunden diese entsprechenden Updates kostenfrei über das Internet an.

Für Praxen, die noch nicht an das Internet angeschlossen sind, haben wir zwar ein alternatives Verfahren, welches jedoch sehr kosten- und zeitintensiv ist. Wir raten Ihnen deshalb, Ihre Praxis früh genug an das Internet anzuschließen. Früher oder später müssen Sie wegen des Konnektors in jedem Fall online gehen.

Bis alle KV-SafeNet-Dienste über den Konnektor verfügbar sind, erfolgt der Zugang zum KV-Safe-Net nach wie vor über das SafeNet-Modul. Alle KV-SafeNet-Dienste (z. B. DMP-Datenannahme) müssen erst noch nach und nach von der gematik zertifiziert werden.

Wenn später alle KV-SafeNet-Dienste zertifiziert sind, wird der Datentransfer nur noch über den Konnektor laufen. Der KV-SafeNet-Anschluss wird dann nicht mehr benötigt. Der Vertrag läuft für Sie automatisch aus und bedarf ihrerseits keiner separaten Kündigung.
Sie erhalten die Förderung aus dem 4. Quartal. Für Sie fallen zusätzliche Kosten an, für die Sie NICHT entschädigt werden. Es gilt somit nicht das Bestell- oder Lieferdatum, sondern der erste aktive VSDM. Praxisgemeinschaften haben hierbei einen kleinen Vorteil: Diese benötigen nur eine Komplettausstattung, bekommen aber je nach Größe der Praxisgemeinschaft mindestens zwei erstattet.
Auf unserem Bestellformular für die Hardware der TI müssen Sie bitte folgendes angeben:
    • Name, Adresse, Telefon und Fax
    • E-Mail-Adresse
    • BSNR
    • Praxisform
    • 1x TI-Konnektor
(bereits angekreuzt)
  • 1x TI-Servicepaket (bereits angekreuzt)
  • Mindestens 1x ein stationäres Kartenterminal (bitte die Menge angeben)
  • Wenn Sie Hausbesuche machen, dann benötigen Sie 1x ein mobiles Kartenterminal (bitte die Menge angeben)
  • 1x Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • IBAN
  • Ankreuzen, ob Sie den Rechnungsbeleg per Post oder Mail wünschen
  • Stempel
  • Datum und Unterschrift
In unserem Bestellformular für die TI-Installation müssen Sie bitte folgendes angeben:
  • TI-Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • Optional den TI-Check-up (die Menge richtet sich nach den BSNR; je BSNR muss ein TI-Check-up gebucht werden)
Sehr zu empfehlen! Hier wird geprüft, ob Ihre Praxis den Bedingungen zur Anbindung an die TI entspricht. Wenn Sie den TI-Check-up nicht buchen und Ihre Praxis NICHT zu dem Installationstermin angeschlossen werden kann, müssen unsere Techniker:innen zu einem weiteren Termin bei Ihnen erscheinen. Das kostet Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bei einem weiteren Installationstermin fällt für Sie nämlich die Installationspauschale ein zweites Mal an. Durch unseren vorherigen TI-Check gehen Sie sicher, dass Ihre Praxis zu dem Installationstermin sicher und schnell an die TI angebunden werden kann.
Angenommen Sie wären eine Praxisgemeinschaft mit zwei Ärzt:innen. Auf unserem Bestellformular für die Hardware der TI müssen Sie dann bitte folgendes angeben:
  • Name, Adresse, Telefon und Fax
  • E-Mail-Adresse
  • BSNR
  • Praxisform
  • 1x TI-Konnektor
  • 1x zusätzliche BSNR, da in dem Beispiel von einer Praxisgemeinschaft mit zwei Ärzt:innen ausgegangen wird)
  • 1x TI-Servicepaket (bereits angekreuzt)
  • Sie benötigen für jede BSNR mindestens 1x ein stationäres Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
Angenommen es wären zwei Ärzt:innen, dann benötigen Sie hier mindestens zwei stationäre Kartenterminals.
  • Jeder Arzt und jede Ärztin, der oder die Hausbesuche macht, benötigt mindestens 1x ein mobiles Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
  • 1x Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • IBAN
  • Ankreuzen, ob Sie den Rechnungsbeleg per Post oder Mail wünschen
  • Stempel
  • Datum und Unterschrift
In unserem Bestellformular für die TI-Installation müssen Sie bitte folgendes angeben:
  • TI-Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • Optional den TI-Check-up (die Menge richtet sich nach den BSNR; je BSNR muss ein TI-Check-up gebucht werden)
Sehr zu empfehlen! Es wird geprüft, ob Ihre Praxis den Bedingungen zur Anbindung an die TI entspricht. Wenn Sie den TI-Check-up nicht buchen und Ihre Praxis NICHT zum Installationstermin angeschlossen werden kann, müssen unsere Techniker:innen an einem weiteren Termin bei Ihnen erscheinen. Das kostet Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bei einem weiteren Installationstermin fällt für Sie nämlich die Installationspauschale ein zweites Mal an. Durch unseren vorherigen TI-Check gehen Sie sicher, dass Ihre Praxis zu dem Installationstermin sicher und schnell an die TI angebunden werden kann.
Es muss sich jede Praxis mit einer KV-Zulassung an die TI anschließen. Durch das E-Health Gesetz wurde geregelt, dass die Ärzt:innen die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb erstattet bekommen (siehe auch TI-Förderung). Privatpraxen sind von der TI ausgeschlossen und müssen nicht angeschlossen werden.
Die bestellten TI-Komponenten dürfen nur persönlich vor Ort an den Arzt oder die Ärztin übergeben werden. Der Transport wird durch einen speziellen Sicherheitsdienst stattfinden. Die Mitarbeitenden des Transportdienst sind speziell ausgebildet, zertifiziert und auch die Fahrzeuge sind besonders abgesichert. Auf diese Weise wird eine sogenannte „sichere Lieferkette“ sichergestellt. Danach müssen die gelieferten Geräte ungeöffnet und sicher verwahrt bis zur Installation aufbewahrt werden. Diese Maßnahmen sind durch das Bundesamt für Sicherheit (kurz „BSI“) in der Informationstechnik vorgeschrieben. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Geräte bspw. manipuliert werden.
Die Installation wird während Ihrem normalen Praxisbetrieb erfolgen. Die Dauer der Installation richtet sich je nach Praxisgröße und -infrastruktur. Ein genauer Zeitrahmen kann deshalb nicht pauschal genannt werden. Anschließend erhalten Sie eine Einweisung in Ihr neues System. Für eine erfolgreiche Anbindung an die TI muss zum Installationstermin Ihr Praxisausweis vorliegen. Pro Betriebsstätte benötigen Sie einen SMC-B. Bitte beachten Sie die Lieferzeiten für die SMC-B-Karte von bis zu vier Wochen.
Ihre alten Kartenterminals können Sie nicht an den Konnektor anschließen. Es wurde jedoch vorgesehen, dass die alten Geräte für das sogenannte „Ersatzverfahren“ genutzt werden können. Diese können Sie bspw. wie das mobile Kartenterminal ersatzweise benutzen.
Sie benötigen in Ihrer Praxis einen Internetanschluss und einen entsprechenden Internetrouter. Der Internetrouter darf kein haushaltsüblicher Internetrouter, wie bspw. die Fritz!Box, sein. Sie benötigen für Ihre Praxis unbedingt einen Sicherheitsrouter. Der Konnektor selbst kann keine Internetverbindung herstellen. Für die Updates, Fernwartung usw. benötigen Sie einen entsprechenden Internetrouter. Wenn Sie mit Ihrer Praxis bereits mit dem Internet verbunden sind, reicht ein Internetrouter vollkommen aus. Sie benötigen keinen weiteren Internetanschluss oder zusätzliche Geräte.
Ransomware verschlüsselt Ihre Daten so, dass Sie diese nur noch mit einem virtuellen „Schlüssel“ öffnen können. Um den Schlüssel zu erhalten, werden Firmen um viel Geld erpresst. Sobald ein PC mit der gefährlichen Malware infiziert ist, kann dieser sogar weitere Computer infizieren. Grundsätzlich sind Ihre Patientendaten durch den Linux-Server geschützt. Ein einfacher und/oder integrierter Virenschutz reicht jedoch nicht mehr aus, um sensible Firmendaten (z. B. Briefe) vor Hackerangriffen zu schützen. Sichern Sie Ihre Firmendaten mit einer professionellen Firewall und einem Virenschutz. Sensibilisieren Sie zusätzlich Ihre Benutzer:innen mit dem Umgang mit Mails. Öffnen Sie keine Mails von unbekannten/dubiosen Absendern und/oder unersichtliche Anhänge. Löschen Sie solche Mails sofort. Hinterfragen Sie Mails sowie mitgeschickte Links kritisch. Wir bieten unseren Kund:innen Produkte aus dem Portfolio von „Sophos“ an. Mit dem professionellen Partner schützen Sie sowohl Ihre Praxis als auch Ihre sensiblen Daten. Sophos verhindert Datenverluste, blockiert Spam und macht Ihr Internet sicherer und produktiver. Ständige Updates sowie ein individueller Service machen Sophos für uns zu einem starken Partner. Schützen Sie Ihre Praxis unbedingt mit einem umfassenden Virenschutz und einer Firewall! Bei Fragen und Interesse zu Sophos können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Die Förderung besteht zum aktuellen Zeitpunkt immer noch.
Auf unserem Bestellformular für die Hardware der TI müssen Sie bitte folgendes angeben:
  • Name, Adresse, Telefon und Fax
  • E-Mail-Adresse
  • BSNR
  • Praxisform
  • 1x TI-Konnektor (bereits angekreuzt)
  • 1x TI-Servicepaket (bereits angekreuzt)
  • Mindestens 1x ein stationäres Kartenterminal (bitte die Menge angeben)
  • Wenn Sie Hausbesuche machen, dann benötigen Sie mindestens 1x ein mobiles Kartenterminal (bitte die Menge angeben)
  • 1x Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • IBAN
  • Ankreuzen, ob Sie den Rechnungsbeleg per Post oder Mail wünschen
  • Stempel
  • Datum und Unterschrift
In unserem Bestellformular für die TI-Installation müssen Sie bitte folgendes angeben:
  • TI-Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • Optional den TI-Check-up (die Menge richtet sich nach den BSNR; je BSNR muss ein TI-Check-up gebucht werden)
Sehr zu empfehlen! Es wird geprüft, ob Ihre Praxis den Bedingungen zur Anbindung an die TI entspricht. Wenn Sie den TI-Check-up nicht buchen und Ihre Praxis NICHT zum Installationstermin angeschlossen werden kann, müssen unsere Techniker:innen zu einem weiteren Termin bei Ihnen erscheinen. Das kostet Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bei einem weiteren Installationstermin fällt für Sie nämlich die Installationspauschale ein zweites Mal an. Durch unseren vorherigen TI-Check gehen Sie sicher, dass Ihre Praxis zu dem Installationstermin sicher und schnell an die TI angebunden werden kann.
Angenommen Sie wären eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft mit zwei Standorten und zwei Ärzten. Das Bestellformular für die Hardware der TI müssen Sie dann bitte für jeden Standort getrennt ausfüllen und folgendes angeben:
  • Name, Adresse, Telefon und Fax
  • E-Mail-Adresse
  • BSNR
  • Praxisform
  • 1x TI-Konnektor (bereits angekreuzt)
Die Hauptbetriebsstätte benötigt 1x eine zusätzliche BSNR, da in dem Beispiel von einer Praxisgemeinschaft mit zwei Ärzt:innen und zwei BSNR ausgegangen wird). Die Nebenbetriebsstätte muss auf dem zweiten Formular keine weitere zusätzliche BSNR beantragen.
  • 1x TI-Servicepaket (bereits angekreuzt)
  • Sie benötigen für jeden Standort (unabhängig von der BSNR) mindestens 1x ein stationäres Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
  • Jeder Arzt und jede Ärztin der oder die Hausbesuche macht, benötigt mindestens 1x ein mobiles Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
  • 1x Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • IBAN
  • Ankreuzen, ob Sie den Rechnungsbeleg per Post oder Mail wünschen
  • Stempel
  • Datum und Unterschrift
In unserem Bestellformular für die TI-Installation müssen Sie bitte für jeden Standort getrennt folgendes angeben:
  • TI-Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • Optional den TI-Check-up (die Menge richtet sich nach den BSNR; je BSNR muss ein TI-Check-up gebucht werden)
Sehr zu empfehlen! Es wird geprüft, ob Ihre Praxis den Bedingungen zur Anbindung an die TI entspricht. Wenn Sie den TI-Check-up nicht buchen und Ihre Praxis NICHT zum Installationstermin angeschlossen werden kann, müssen unsere Techniker:innen zu einem weiteren Termin bei Ihnen erscheinen. Das kostet Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bei einem weiteren Installationstermin fällt für Sie nämlich die Installationspauschale ein zweites Mal an. Durch unseren vorherigen TI-Check gehen Sie sicher, dass Ihre Praxis zu dem Installationstermin sicher und schnell an die TI angebunden werden kann.
Angenommen Sie wären eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft mit zwei Standorten und zwei Ärzt:innen. Das Bestellformular für die Hardware der TI müssen Sie dann bitte für jeden Standort getrennt ausfüllen und folgendes angeben:
  • Name, Adresse, Telefon und Fax
  • E-Mail-Adresse
  • BSNR
  • Praxisform
  • 1x TI-Konnektor (bereits angekreuzt)
Die Hauptbetriebsstätte benötigt 1x eine zusätzliche BSNR, da in dem Beispiel von einer Praxisgemeinschaft mit zwei Ärzt:innen und zwei BSNR ausgegangen wird). Die Nebenbetriebsstätte muss auf dem zweiten Formular keine weitere zusätzliche BSNR beantragen.
  • 1x TI-Servicepaket (bereits angekreuzt)
  • Sie benötigen für jeden Standort (unabhängig von der BSNR) mindestens 1x ein stationäres Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
  • Jeder Arzt und jede Ärztin der oder die Hausbesuche macht, benötigt mindestens 1x ein mobiles Kartenterminal (bitte die Menge angeben).
  • 1x Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • IBAN
  • Ankreuzen, ob Sie den Rechnungsbeleg per Post oder Mail wünschen
  • Stempel
  • Datum und Unterschrift
In unserem Bestellformular für die TI-Installation müssen Sie bitte für jeden Standort getrennt folgendes angeben:
  • TI-Installationspaket (bereits angekreuzt)
  • Optional den TI-Check-up (die Menge richtet sich nach den BSNR; je BSNR muss ein TI-Check-up gebucht werden)
Sehr zu empfehlen! Es wird geprüft, ob Ihre Praxis den Bedingungen zur Anbindung an die TI entspricht. Wenn Sie den TI-Check-up nicht buchen und Ihre Praxis NICHT zum Installationstermin angeschlossen werden kann, müssen unsere Techniker:innen zu einem weiteren Termin bei Ihnen erscheinen. Das kostet Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bei einem weiteren Installationstermin fällt für Sie nämlich die Installationspauschale ein zweites Mal an. Durch unseren vorherigen TI-Check gehen Sie sicher, dass Ihre Praxis zu dem Installationstermin sicher und schnell an die TI angebunden werden kann.

Glossar & Erläuterungen

Der TI-Konnektor ermöglicht den sicheren Netzzugang in die Telematikinfrastruktur (TI). Er ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis und dem Praxisverwaltungssystem (PVS) von (Zahn-)Ärzt:innen sowie Krankenhäusern via Netzwerk verbunden. TI-Konnektoren beweisen ihre Echtheit mit Hilfe von Zertifikaten. Diese haben aus Sicherheitsgründen eine Lebensdauer von fünf Jahren. Die ersten Konnektoren wurden 2017 in Praxen und Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Für Konnektoren, die nunmehr knapp fünf Jahre in Betrieb sind, bedeutet dies, dass seit September 2022 deren Zertifikate ablaufen. Nach Ablauf ihrer Zertifikate sind diese Konnektoren nicht mehr funktionsfähig und betroffene Praxen oder Krankenhäuser haben keinen Zugang mehr in die TI.

Mit der TI 2.0 plant die gematik eine umfassende Umstellung und Modernisierung der Telematikinfrastruktur. Ziel ist unter anderem, dass Hardware wie Konnektoren künftig nicht mehr benötigt werden, um den sicheren Netzzugang in die TI zu gewährleisten. Wichtige Meilensteine in der Entwicklung der TI 2.0 sollen ab 2025 erreicht werden.
Wir haben zum Thema Konnektortausch eine umfangreiche Erläuterung verfasst – von der Entscheidungsfindung bis hin zu den möglichen Alternativen:

Konnektortausch | gematik
Informationen zur Version des Konnektors sowie weitere Informationen zur Verwaltung des Konnektors können Sie über die Administrationsumgebung des Konnektors abrufen oder Sie wenden sich an Ihren IT-Dienstleister.

Die elektronische Patientenakte soll in Zukunft auch auf einem Desktop-PC genutzt werden können. An der Umsetzung einer Lösung dafür wird derzeit unter Hochdruck gearbeitet. Die Lösung läuft unter der Bezeichnung „ePA- Frontend des Versicherten (FdV)“.

Die Telematikinfrastrukur ist auf Hochverfügbarkeit mit mehrfachen Redundanzen bei maximaler Sicherheit ausgelegt. Je mehr verfügbare E-Health-Anwendungen dazukommen, umso komplexer wird natürlich die Telematikinfrastruktur. Wie bei allen komplexen Systemen können Störungen nicht ganz vermieden werden. Gemeinsam mit unseren Industriepartner:innen bauen wir deshalb eine leistungsfähige Supportstruktur auf, um eventuelle Störungen schnell und effizient zu beheben.
Aufgrund einer unerwartet hohen Nachfrage ist die Testkarte vom Typ „gSMC-KT“ momentan nicht mehr lieferbar. Das betrifft sowohl die Generation G2 als auch G2.1. Von der derzeitigen weltweiten Chip-Knappheit sind leider auch die Kartenhersteller betroffen. Deshalb können wir aktuell nicht sagen, wann die Testkarte wieder lieferbar ist.
Ob und welche Kosten durch die EBM-Gebührenordnungsposition „Allgemeine Praxiskosten“ abgedeckt sind, kann Ihnen Ihre Standesorganisation mitteilen. Bitte wenden Sie sich deshalb an die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung oder die Bundespsychotherapeutenkammer. Hier finden Sie außerdem aktuelle Informationen der KBV zu den Finanzierungsvereinbarungen.
Der gematik ist der Sicherheitsaspekt bei der digitalen Medizin sehr wichtig. Gesundheitsdaten werden aufgrund ihrer Sensibilität mit Ende-zu-Ende-Schutz übermittelt.

Die Sicherheitsmöglichkeiten für die Anwendungen der TI sind immens und werden von der gematik gemeinsam mit den zuständigen obersten Sicherheitsbehörden (BfDI und BSI) designt. Dabei liegt, wie auch in anderen Ländern, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugrunde. Deutschland wird als 18. Land in Europa das E-Rezept einführen. Der Vergleich mit unseren Nachbarländern zeigt also, dass digitale Medizin und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschließen. Das ist auch hinsichtlich einer möglichen Datenanalyse für die Forschung ein wichtiger Aspekt.

Die „Usability“ ist in der TI 2.0 von zentraler Bedeutung: Anwendungen müssen trotz bzw. unter Datenschutzbedingungen im Alltag der Nutzer:innen (er)lebbar sein – nicht mit experimenteller, aber mit in Europa bereits vielfältig etablierter Technik.

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