Der eHBA wird mit einer Transport-PIN versendet. Dieser PIN muss vor der ersten Nutzung in EVA geändert werden.
Der SMC-B-muss von Ihnen im Portal Ihres Händlers nach Erhalt „freigeschaltet werden“. Dies gilt als digitale Empfangsbestätigung. Vorher kann der SMC-B nicht verwendet werden. Wir empfehlen diese Freischaltung innerhalb von 14 Tagen.
Der eHBA ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige (Ärzte, Psychotherapeuten & Apotheker). Er weist die inhabende Person als Angehörigende der jeweiligen Berufsgruppe aus und mit ihm kann eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt werden. Zusätzlich kann sich die anhabende Person damit identifizieren, um z. B. Dokumente für den Transportweg zu verschlüsseln oder zu entschlüsseln.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Oberbegriff für die elektronischen Ausweise für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Dieser authentifiziert seinem Inhaber in der digitalen Welt die Zugehörigkeit zum Beruf z. B. „Arzt“ und bestätigt dessen Identität. Für die Anbindung an die TI ist er momentan noch nicht verpflichtend. Der eHBA G2 spielt im Gesundheitswesen jedoch zunehmend die Rolle. Den eHBA-Generation 2 benötigen Ärzte, um eine qualifizierte elektronische Unterschrift zu erstellen. Außerdem wird er für die Nutzung weiterer medizinischer Anwendungen im Rahmen der TI (e-Arztbrief, Notfalldatenmanagement und e-Rezept) benötigt
Sie können mit dem Praxisausweis Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auch auf Anwendungen, wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), zugreifen.
Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in den Konnektor gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Dieser Anbieter holt bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsstellende tatsächlich Vertragsärzte ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Anschließend muss der Erhalt der SMC-B innerhalb 14 Tagen online bestätigt werden.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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