Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicherort für medizinische Dokumente eines Patienten. In der ePA sind unterschiedliche Dokumente wie z.B. Befunde, elektronischer Medikationsplan, eArztbriefe oder der Notfalldatensatz zukünftig abgelegt. Ärzte und weitere berechtigte Personen wie Therapeuten oder auch Apotheker können auf die Daten in der ePA zugreifen.
Wie funktioniert die ePA?
In der ePA sind zentral alle vom Patienten freigegebenen medizinischen Dokumente abgespeichert. Der Patient beantragt die ePA bei seiner Krankenkasse und kann mit der dazugehörigen App sowohl Dokumente verwalten als auch eigenständig hochladen. Alternativ kann der Patient Dokumente mit seiner eGK und einem persönlichen PIN in der Arztpraxis vor Ort freigeben.
Bitte beachten Sie:
Ärzte können nur mit der Einwilligung des Patienten die ePA mit Daten befüllen. Jeder Zugriff auf die ePA wird zusätzlich protokolliert. Um auf die ePA als Arzt zugreifen zu können, müssen Sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen (siehe Voraussetzungen & Kosten).
Die Dokumente sind noch nicht alle für die ePA verfügbar. Sofern diese von der KBV frei gegeben werden, sind diese natürlich auch in EVA hoch- und herunterladbar.
Für die Nutzung der Fachdienste benötigen Sie einen Heilberufsausweis (eHBA). Diesen erhalten Sie bei unserem Partner medisign.
Weitere Informationen zur Förderung & Vergütung der elektronischen Patientenakte (ePA) finden Sie bei der KBV.