Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) sollen die ausgedruckten AU bald der Vergangenheit angehören. Die eAU ist für die Arztpraxis eine verpflichtende TI-Anwendung.
Wie funktioniert die eAU?
Grundsätzlich besteht die AU aus dem Original für die Krankenkasse und drei Durchschlägen: je ein Durchschlag für den Patienten, für den Arbeitgeber und einen für die Praxis. Bisher übermitteln die Patienten die AU an den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
Im ersten Schritt der Digitalisierung übermittelt zukünftig jedoch die Arztpraxis mithilfe der TI (KIM) die AU an die Krankenkasse. Somit gibt es im zweiten Schritt nur noch zwei gedruckte Durchschläge. Diese werden wie bisher durch die Praxis an den Patienten übergeben. Zukünftig soll jedoch auch der Durchschlag für den Arbeitgeber elektronisch versendet werden. Hier übernehmen jedoch die Krankenkassen die Übermittlung. Die Patienten erhalten dann nur noch auf Wunsch einen einfachen Ausdruck, bis letztlich auch das elektronisch möglich ist.
Für die Nutzung der Fachdienste benötigen Sie einen Heilberufsausweis (eHBA). Diesen erhalten Sie bei unserem Partner medisign.
Weitere Informationen zur Förderung & Vergütung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) finden Sie bei der KBV.