
Pünktlich zum Quartalswechsel müssen Sie das neue Reha-Formular 61 verwenden, wenn Sie eine Reha verschreiben möchten. Die bisherigen Formulare dürfen ab diesem Tag nicht mehr benutzt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig um die Bestellung der neuen Formulare kümmern.
Mehr Informationen sowie eine PraxisInfo finden Sie bei der KBV.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_58484.php
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