
Die Krankschreibung via Video ist seit kurzem für alle Versicherten möglich. Zuvor ging das nur für praxisbekannte Patienten. Bei der Dauer für die erstmalige Krankschreibung gibt es Unterschiede:
- Patient unbekannt: 3 bis 4 Tage Kalendertage
- Patient bekannt: bis zu 7 Kalendertage
Des Weiteren gilt für eine Krankschreibung via Video, dass die Erkrankung für eine Einschätzung via Video zugelassen ist. Dies entscheidet unter anderem auch der Arzt, da es hierfür keinen generellen Anspruch für Versicherte gibt. Eine Folgekrankschreibung per Video soll außerdem nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine unmittelbare und persönliche Untersuchung statt fand.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_56609.php
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