Was sind „sonstige Kostenträger“?
Sonstige Kostenträger sind Einrichtungen, Arbeitgeber oder Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen. Solche Kostenträger sind zum Beispiel die Bundespolizei und die Bundeswehr. Sie gewähren im Rahmen eines Dienstverhältnisses Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Darüber hinaus gibt es weitere Kostenträger wie die Unfallfallversicherungsträger oder die Landespolizei, Feuerwehr oder Sozialämter auf regionaler Ebene. Sie können diese wie folgt eingeben:

Rufen Sie den Patienten auf. Gehen Sie anschließend in die Stammdaten des Patienten mit
==>K S
Blättern Sie mit
[F3]
[F3]
Um auf die Maske in Bild 1 zu gelangen.
Wenn Sie beim Personenkreis ein Fragezeichen (?) in das leere Feld eingeben und mit [Enter] bestätigen, werden Ihnen alle verfügbaren Personenkreise angezeigt (siehe Bild 2).

Danach folgt dann die „SKT“ (Sonstiger Kostenträger)-Eingabe. Im Normalfall bringt der Patient einen Brief mit in die Praxis, auf dem weitere Infos zur Angabe des sonstigen Kostenträgers stehen. Diese sollten dann in EVA eingetragen werden.
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