Praxen können nur noch bis zum 8. Dezember persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei der KVBW beziehen. Da sich die Beschaffung von PSA wieder stark normalisiert hat und voraussichtlich die epidemische Lage von nationaler Tragweite im 4. Quartal 2021 beendet sein wird, verliert die KVBW die rechtlichen Grundlagen und stellt den Vorrat und die Bestellmöglichkeit ein.
Bis zum 8. Dezember 6 Uhr können Sie Ihre PSA bei der KVBW über das Online-Bestellformular ordern. Die Ausrüstung wird bis zum 15. Dezember an die Praxen ausgeliefert. Danach bestellen Sie Ihre Schutzausrüstung wie vor der Pandemie selbst.

Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/kvbw-beendet-die-bestellmoeglichkeit-von-schutzausruestung-zum-8-dezember-2021/
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