
Wenn Ihre Praxis keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur hat, kann es zu Honorarabzügen kommen. Denn gesetzlich sind keine Sonderregelungen festgesetzt. Die KVBW hat bei der KBV nachgefragt, ob bei TI-Umsetzungsdefiziten für die betreffenden Praxen eine Sanktion entfallen kann.
Details dazu können Sie in der veröffentlichten Schnellinformation der KVBW nachlesen.
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/honorarabzug-bei-nicht-anbindung-an-die-telematikinfrastruktur/
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