
Wenn Sie einen Praxisurlaub machen, müssen Sie für die Zeit der Abwesenheit eine Vertretung organisieren. Bei einer längeren Abwesenheit müssen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren und diese eventuell beantragen. Falls Ihre Praxis in Baden-Württemberg ansässig ist, können Sie die Vertretung bequem digital melden. Dies funktioniert über das Mitgliederportal der KVBW. Über diesen Weg können Sie schnell und vor allem direkt der KVBW Ihre Abwesenheit mitteilen und einfach Ihre Daten übermitteln.
Wie die Vertretermeldung über das Mitgliederportal funktioniert und ab welchem Zeitraum Sie die KVBW informieren müssen, erfahren Sie auf der Website der KVBW.
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/praxisurlaub-abwesenheitszeiten-jetzt-einfach-online-melden/
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