
Zum 1. Oktober 2021 haben sich die Rabattverträge für die Kontrastmittel geändert. Von den Krankenkassen erhalten Sie hierzu eine Übersicht der Vertragskontrastmitteln mit den passenden Vertragslieferanten. Diese Rabattverträge sind ab dem 4. Quartal 2021 gültig.
Aufgrund einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen grundsätzlich nur Vertragskontrastmittel bei den dazugehörigen Vertragslieferanten bestellt werden. Wenn Sie dies nicht tun, kann es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen.
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/rabattvertraege-fuer-kontrastmittel-1/
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