
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass bestimmte Corona Sonderregelungen verlängert werden. Zuvor waren diese bis Ende September begrenzt, nun wurden sie bis zum 31. Dezember verlängert. Eine der Sonderregelungen ist z.B. die Telefon-AU oder die Videosprechstunde.
Mit den Sonderregelungen sollen die Arztpraxen in der Pandemie entlastet werden und Kontakte reduziert werden.
Zeitnah wird die KBV eine Übersicht mit den Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung auf ihrer Website aktualisieren. So können Sie alle Sonderregeln nochmal nachlesen.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_54460.php
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