Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen übermitteln zu können, müssen folgende technische Komponenten in Ihrer Praxis gegeben sein:
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0)
- TI-Konnektor
- KIM-Dienst
- Praxisverwaltungssoftware-Update für eAU
Die eAU können Sie nur ausstellen, wenn alle obigen Komponenten vorhanden sind. Alle Informationen können Sie nochmal in der Schnellinformation der KVBW
nachlesen.
Fehlt Ihnen noch der KIM-Dienst? Auch diesen können Sie bei uns bestellen. Nutzen Sie hierfür unser Bestellformular.
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau-ab-1-oktober-2021/ (abgerufen 09.08.21)
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