Ab dem 01. Oktober 2021 darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch
digital an die Krankenkassen verschickt werden (eAU), weshalb die Nutzung des KIM-Dienstes verpflichtend für Sie ist.
Mit KIM ist es für Praxen zukünftig möglich medizinische Dokumente elektronisch & sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Angeschlossen an KIM werden unter anderem Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen & Kassenärztliche Vereinigungen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den KIM-Dienst von der DGN an. Dieser ist komplett in EVA integriert und für Sie einfach zu bedienen.
Voraussetzung und Kosten:
- TI-Anbindung
- e-Health Konnektor Upgrade
- e-HBA*
- Vertrag mit dem KIM-Dienst-Anbieter inkl. KIM-Adresse
(KIM-E-Mail-Adressvergabe erfolgt durch abasoft) - EVA-Box**
- Installationspauschale
* Für die Nutzung der Fachdienste benötigen Sie einen Heilberufsausweis (eHBA). Diesen erhalten Sie hier.
** Die EVA-Box ist Voraussetzung für KIM und weitere TI-Anwendungen. Wenn bisher noch keine EVA-Box in der Praxis vorhanden ist oder noch keine bestellt wurde, dann wird diese mit dieser Bestellung automatisch mitbestellt.
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