
Nach einer ausgestandenen Covid-19 Erkrankung können diese Patienten auch nach sechs Monaten ein digitales Impfzertifikat erhalten. Hierzu traten in letzter Zeit häufig Unklarheiten auf. Als Nachweis reicht es aus, einen positiven PCR-Test und das Impfbuch mit dem Eintrag vorzulegen. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium.
Das Problem war bisher, dass das Genesenenzertifkat in einem bestimmten Zeitraum (28 Tage bis höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Test) erstellt werden musste. Wurde das Zertifikat nicht in diesem Zeitraum ausgestellt und wurde bis dahin keine Impfung verabreicht, galt der Patient weder als geimpft noch als genesen.
Das digitale Impf- und Genesenenzertifikat können Sie mit ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) erstellen. Diese Möglichkeit haben Sie auch mit EVA. Bestellen Sie das Covid-19-Impfzertifikat Modul kostenfrei. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf!
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_53544.php
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