
Wie bereits mehrfach auf unserem Blog erwähnt, treten ab 01. August 2021 geänderte Voraussetzungen für die Abrechnung von Corona-Bürgertests in Arztpraxen in Kraft:
- Angabe der ID-Nummer des Teststandorts vom Gesundheitsamt
- Anbindung an die Corona-Warn-App, d.h. Abschluss eines kostenfreien Nutzungsvertrag mit T-Systems
- Außerdem ergeben sich zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten.
Die KBV hat zu jedem dieser Punkte Schnellinformationsblätter sowie ein Abrechnungsmerkblatt verfasst, die hier abgerufen werden können.
Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/buergertests-wichtige-aenderungen-fuer-praxen-ab-1-august-2021/
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