Die Corona-Pandemie ist eine große Belastung für die Arztpraxen. Aus diesem Grund verlängerte der Gemeinsame Bundesausschuss viele der Corona-Sonderregelungen bis zum 30. September 2021.
Folgende Sonderregelungen verlängern sich:
- Telefon-AU
- Vergütung der Videosprechstunde
- Erstattung der Portokosten
Diese und weitere Corona-Sonderregelungen fasste die KBV in einer Übersicht zusammen. Hier können Sie sich informieren und einsehen, wie lange die Sonderregeln gelten.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_52888.php
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