Ab Mitte Juli soll Corona-Impfstoff bedarfsabhängig verteilt werden.
Damit das BGM den Überblick behält, müssen die Bestellungen künftig jeweils zwei Wochen im Voraus geschehen.
Für Sie als Arztpraxis bedeutet dies konkret:
- Am kommenden Dienstag (13. Juli) müssen Sie einmalig für zwei Wochen Impfstoff bestellen (sowohl für KW 29, als auch für KW 30)
- Zur Unterscheidung der Bestellungen vermerken Sie bitte jeweils die KW auf den Rezepten
Die wöchentliche Lieferung der Impfstoffe bleibt jedoch erhalten, genau wie die getrennte Bestellung nach Erst- und Zweitimpfungen.
https://www.kbv.de/html/1150_53219.php
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