
Gynäkologinnen und Gynäkologen aufgepasst: Seit 01. Juli 2021 haben Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D Anspruch, den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes bestimmen zu lassen.
Bisher hatten alle Rhesus-D-negativen Schwangeren eine Prophylaxe (in Form von Bluttransfusionen mit Anti-D-Immunglobulin) erhalten, um Komplikationen in der Schwangerschaft zu verhindern.
Die Testung des Blut der Mutter ermöglicht den gezielten Einsatz der Anti-D-Prophylaxe, schafft Sicherheit und hilft somit auch dem ungeborenen Kind.
Die Leistung gehört ab sofort zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge für werdende Mütter mit negativem Rhesusfaktor D und ist im Online-Update in EVA enthalten.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_53137.php
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