
Seit dem 1. Juli 2021 ist es möglich Zweitmeinungen per Videosprechstunde abzurechnen. Zuvor erfolgte die Zweitmeinung im persönlichen Gespräch in der Arztpraxis. Videosprechstunden zu Zweitmeinungen werden wie reguläre Videosprechstunden abgerechnet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im März das Zweitmeinungsverfahren um fünf neue Indikationen erweitert:
- Gebärmutterentfernungen
- Mandeloperationen
- Schulterarthroskopien
- Implantationen von Knieendoprothesen
- Amputationen beim diabetischen Fuß
#praxisalltag #arzt #mfa #praxisteam #praxissoftware #zweitmeinung #abrechnung #videosprechstunde #indikationen
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_53076.php
Kommentar schreiben