
Am 01. Juli 2021 ist die elektronische Patientenakte (ePA) an den Start gegangen.
Mit dem Startschuss sind niedergelassene Ärzte verpflichtet, ab sofort die elektronische Patientenakte zu befüllen, wenn ihre Patienten dies wünschen.
Wie bei allen Neueinführungen stellen sich zu Beginn eine Menge Fragen, wie z. B.
- Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich die ePA noch nicht nutze?
- Wer genau befüllt die ePA?
- Muss ich ein schriftliches Einverständnis des Patienten zum Befüllen der ePA einholen?
Auf der Website arzt-wirtschaft.de finden Sie eine nützliche Zusammenstellung der wichtigsten Antworten auf diese und andere Fragen für Ihren Praxisalltag!
Quelle: https://www.arzt-wirtschaft.de/praxis/praxisfuehrung/start-der-elektronischen-patientenakte-am-1-juli-was-aerzte-und-aerztinnen-jetzt-wissen-muessen/
#ePA #praxisalltag #elektronischePatientenakte #arzt #mfa #praxisteam #digital #digitalisierung #faq #fragen #antworten
Kommentar schreiben