
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist nun ein weiteres TI-Fachmodul in EVA verfügbar.
Die ePA (elektronische Patientenakte) ist ein digitaler Speicher von gesundheitsrelevanten Informationen, der es Patienten ermöglicht, diese schnell und sicher mit allen seinen behandelnden Ärzten zu teilen.
Dies war bisher so nicht möglich, da diese Informationen meist nur lokal bei den verschiedenen Praxen und Krankenhäusern hinterlegt waren.
Folgende Informationen können in der ePA hinterlegt werden:
Befunde › Diagnosen › Therapiemaßnahmen › Behandlungsberichte › Medikationsplan › Notfalldatensatz
Ab 2022: Impfpass › Mutterpass › Kinder-Untersuchungsheft › Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung › Rezepte & u. v. m.
Wie funktioniert das?
Behandelnde Ärzte haben auf Wunsch des Patienten die Pflicht diese Informationen in die ePA abzulegen. Bis zum 1. Juli 2021 sind alle Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet die notwendige Ausstattung vorzuhalten, um Daten über die TI in die ePA zu übertragen und auslesen zu können. Das bedeutet:
Um der geplanten 1%-Sanktionierung zu entgehen, müssen die zur Nutzung benötigten Komponenten bestellt sein.
Da es derzeit an verschiedenen Stellen zu Verzögerungen kommt, ist es ausreichend die dafür notwendigen Komponenten bestellt bzw. beauftragt zu haben.
Voraussetzung zur Nutzung:
- TI-Anbindung
- e-Health Konnektor Upgrade (Zum Bestellformular)
- ePA-Modul im PVS
(199,-€* einmalige Lizenzkosten & 12,50€* mtl. Wartungsgebühr) - Für die Nutzung der ePA ist ein eHBA G2* notwendig
* Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für die Nutzung der Fachdienste benötigen Sie
einen Heilberufsausweis (eHBA). Diesen erhalten Sie hier.
Bestellung:
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