Wenn die Krankenkasse eine Behandlung als langfristiges Heilmittel genehmigt, dann können Sie dies in der Verordnung direkt eintragen und hinterlegen. Füllen Sie die Verordnung wie gewohnt aus und wählen Sie die gewünschte Behandlung aus dem Heilmittelkatalog mit einer vorgegebenen Menge (z. B: 6 x KG).
Nun gehen Sie wie folgt vor:
1. Klicken Sie auf das Feld „Genehmigung LHM“ (siehe Bild 1).

2. Nun öffnet sich das Fenster in dem Sie die Gültigkeit/Befristung eintragen können (siehe Bild 2).

3. Anschließend können Sie nun die Verordnungsmenge anpassen (auf z. B: 10 x KG) (siehe Bild 3).

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