Weder Karte einlesen, noch Daten erfassen: PoC-Antigen-Schnelltests nach Coronavirus-TestV (Tests für Praxispersonal, Bürgertests etc.) lassen sich unbürokratisch per Sammelschein abrechnen. Die KV BW bietet einen Leitfaden zur Abrechnung dieser Sachkosten an.
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Im KVDT-Feld geben Sie bei „Sachkosten/Materialkosten in Cent“ (Feld 5012) immer den von Ihnen für einen Test bezahlten Einzelpreis in Cent (Durchschnittswert) an
- Die Tests und Abstriche dürfen maximal nur je Monat (nicht für das ganze Quartal) zusammengefasst werden

Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/gop-88312-was-bei-der-abrechnung-von-sachkosten-fuer-poc-tests-wichtig-ist/
#Abrechnung #Abrechnungsziffer #GOP 88312 #88312 #Antigen-Schnelltest #Sammelschein #Sachkosten #Abrechnung #Leitfaden #KVBW #KV
Kommentar schreiben