
Praxen, die Abstriche für COVID-Tests vornehmen, finden künftig neue Ankreuzfelder bei den Auftragsformularen für die Labore. Das neu gestaltete Muster OEGD für asymptomatische Tests Stand „03.2021“ bildet die Testanlässe und die zugehörigen neuen Paragrafen ab.
Das aktualisierte Muster OEGD kann auch ab sofort bestellt werden. Vorhandene, bisherige Musterversionen (Stand „12.2020“) bleiben weiterhin gültig und dürfen aufgebraucht werden.
Um mit der alten Version des Formulars Muster OEGD weiter zu arbeiten, ist es möglich, die fehlenden Ankreuzfelder (Bestätigungs-PCR oder Variantentest) durch manuelle Vermerke zu ersetzen.
➡️Muster OEGD kommt also ausschließlich bei Tests bei Personen ohne COVID-19-Symptomatik zum Einsatz.
EVA-Befehl ==>M10ö
➡️ Für die Krankenbehandlung gesetzlich Versicherter ist der Vordruck Muster 10C zu verwenden.
EVA-Befehl ==>M10c
Weitere Informationen finden Sie bei der KVBAWUE
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