Wenn es Abweichungen in den Standardfaktoren gibt, trägt man diese direkt in der Stammdatenmaske bei der Kasse ein.
Damit berechnet man nicht den allgemeinen Privatsatz, sondern die vereinbarten Faktoren.
ACHTUNG: Bei Post- und Bahnangestellten muss die Gebührenordnung (GO) auf POB oder KVB geändert werden, damit die korrekten Faktoren verwendet werden:
Standardfaktoren:
- Medizinisch: 2,3
- Technisch: 1,8
- Labor: 1,15
abweichend eintragen:
- PR/1,7/1,3/1,1
Kommentar schreiben