Es besteht die Möglichkeit, nur bei bestimmten Gebührenordnungen die Mehrwertsteuer auf die Rechnung aufzuschlagen.
Für jede Gebührenordnung (GO) gibt es einen Parameter, der die Mehrwertsteuer regelt.

Diese kann wie folgt eingestellt werden:
==> GO
- 1. Verwaltung der Gebührenordnung
- Entsprechende GO auswählen
- 4. Parameter
- 2. Allgemeine Parameter
- Blättern Sie zu Seite 6
- "Rechnung mit MWST. PLM: nachfragen" J oder N eintragen. (Bei J wird die Mehrwertsteuer berechnet bzw. es wird bei PLM nachgefragt. Bei N wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet.)

Ohne Angabe gelten die Vorgaben der bisherigen Einstellungen in:
==> PRM
- 2. Weitere Parameter
- 14. Privatliquidation
- 1. PL Privatliquidation, allgemeine Parameter
- 91. MWST in % vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Kommentar schreiben