
Aufgrund der Corona-Pandemie werden von den KV’en ständig neue Gebührenziffern veröffentlicht. Damit Sie diese in Ihrem Praxisalltag auch möglichst zügig verwenden können, ist es möglich, neue Gebührenziffern selber anzulegen.
Neue Ziffern selber anlegen:
==> GO
1. Verwaltung der Gebührenordnung
2. Gebührenordnung auswählen z.B. BMÄ
3. Eingabe/Korrektur
Ziffer: hier die gewünschte Ziffer eintragen z.B. 99531
Ziffer nicht vorhanden, neu erfassen mit "Ja" bestätigen
4. Nun den Kurztext, Punkte, Langtext und eventuell weiteres auf den Folgeseiten erfassen
Bitte beachten Sie, dass Sie die Ziffern für Kassenpatienten sowohl in der Gebührenordung BMÄ und EGO erfassen müssen.
Wenn die Ziffern in einer Gebührenordnung erfasst wurden können Sie diese auch in die nächste Gebührenordnung kopieren:
==> GO
1. Verwaltung der Gebührenordnung
2. Gebührenordnung auswählen z.B. EGO
3. Eingabe/Korrektur
Ziffer: hier die zu kopierende Ziffer mit # davor eintragen z.B. #99531 aus der Gebührenordnung: Hier die Gebührenordnung eintragen, in der die Ziffer bereits erfasst wurde z. B. BMÄ
als neue Ziffer: Hier die Ziffer eintragen z.B. 99531
Nun trägt sich der bereits vorher erfasste Langtext, Punkte, Kurztext etc. automatisch ein und ab sofort können die Ziffern problemlos beim Patienten abgerechnet werden.
Zum Nachlesen finden Sie das Thema auch im EVA-Handbuch auf den Seiten 255 und 256.
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