Das TSVG gibt vor, dass Leistungen mit Bezug zur Terminvermittlung, außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, erstattet werden. Deshalb müssen Leistungen, die durch einen Termin der Terminservicestelle erbracht wurden, als solche gekennzeichnet werden.
Es kann auf der Scheinvorderseite aller Kassenabrechnungsscheine die sogenannte TSVG-Vermittlungsart im Feld „TSVG“ angegeben werden.
Hierzu gehen Sie in: ==> k s (Stammdaten),
- 2x F3 (Taste) drücken,
- TSVG- Feld.

Das Feld „TSVG“ kann folgende Werte annehmen:
1 = TSS Terminfall
2 = TSS Akutfall
3 = HA-Vermittlungsfall
4 = offene Sprechstunde
5 = Neupatient
Falls ein Abrechnungsschein als „TSVG“ markiert ist, kann im Feld „TSVG-Info“ noch zusätzlich etwas eingetragen werden. Derart gekennzeichnete Scheine werden in der Leistungsstatistik zu den nicht budgetierten Leistungen dazugerechnet.
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