Seit dem 01.01.2018 ist es Pflicht, bei den Scheinen "UE" und "UEL" ein Ausstelldatum einzutragen.
Sie erhalten, wie in Abbildung 1, einen Warnhinweis vor dem abspeichern mit "F9" auf der Scheinvorderseite, wenn folgender Parameter (siehe Abbildung 2) richtig eingestellt ist:
Geben Sie dazu am Doppelpfeil folgenden Befehl ein:
==> PRM
Anschließend gehen Sie auf "2. weitere Parameter", "11. Quartalsabrechnung" und anschließend zu dem "Nummernbereich 15".
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